BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Geplante Umwidmung des Siegtalunterhaltungsweges - BUND warnt vor drohendem Verlust der Wege

18. August 2021 | Pressemitteilung

18.08.2021: Die Kommunen entlang der Sieg erwägen, den Siegunterhaltungsweg von der Bezirksregierung Köln, dem Unterhaltungsverband für die Sieg als Gewässer 1. Ordnung, zu übernehmen. Damit verbunden wäre eine erforderliche Umwidmung hin zum Fuß- und Radweg. Beispielhaft hat die Gemeinde Windeck entsprechende Beschlüsse am 16.08.2021 im Rat gefasst. Die Städte Troisdorf und Sankt Augustin sowie die Gemeinde Eitorf sind ebenfalls mit diesem Thema befasst. Insgesamt geht es um fast 20 km Wegestrecke. Im Verbund mit der Übertragung ist ein weitreichendes Sanierungsprogramm der Wege und Brücken mit einem Volumen von fast 10 Mio. Euro geplant.

Die Kommunen, einschließlich des Rhein-Sieg-Kreises, versprechen sich von der Übertragung einen verbesserten Zugriff auf die Ausgestaltung, Unterhaltung und Sicherung der Wege und wären bereit, dafür erhebliche Kosten und enorme Kostenrisiken zu übernehmen. Zurzeit wird der Weg entlang der Sieg ohne gesonderte Erlaubnis als Fuß- und Radweg mit genutzt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass mit der durch die Übertragung dann erforderliche Umwidmung und durch die umfassend geplanten Baumaßnahmen jeweils ein Prüfverfahren ausgelöst wird, in dessen Zuge zu klären ist, ob und in welchem Maße die Wege überhaupt noch zulässig wären. Sie liegen teilweise im gesetzlichen Gewässerrandstreifen der Sieg, behindern an manchen Stellen wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen und die durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU gebotene naturschutzkonforme Entwicklung. Es ist, so der BUND, außerordentlich unwahrscheinlich, dass die Wege dann in der gewohnten Weise erhalten werden könnten. Ein Rückbau oder Teilrückbau droht, da sich die Genehmigungsanforderungen für das Umnutzen und Bauen in der Siegaue erheblich verändert haben und inzwischen weitreichende Gemeinwohlpflichten zu berücksichtigen sind. Pflichten, die die Kommunen ihrerseits gerne als nachrangig ansehen, da sie für die dortigen Leistungsausfälle in der Regel nicht direkt geradestehen müssen. In ihrem Bestreben, den Siegtalweg ohne Rücksicht auf die Gemeinwohlbelange des Gewässer- und Naturschutzes an sich zu ziehen und auszubauen, könnten die Kommunen ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auf weiten Strecken ganz verlieren!

Der BUND weist zunächst mit Nachdruck auf diesen Konflikt hin, der offenbar den Beteiligten in den bisherigen Beratungen der letzten Monate nicht oder nicht ausreichend bewusstgeworden ist. Er hat dazu die Bezirksregierung Köln mit den betroffenen Dezernaten 33, 51 und 54 entsprechend angeschrieben. Der BUND rät dringend dazu, den Weg zunächst als Unterhaltungsweg der Bezirksregierung Köln aufrecht zu erhalten und mit der Bezirksregierung zusammen nach einer zukunftsfähigen Trassenführung zu suchen, die markante bestehende Konflikte des Gewässer- und Naturschutzes auflöst. Wenn eine Investition von fast 10 Mio. Euro ohne Rücksicht auf die Wasserrahmenrichtlinie, die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfolgen sollte, wäre das ebenso fatal wie rechtlich unzulässig.

 

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