BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Grafenwerth: Schutzstatus der Insel endlich anerkennen

27. Mai 2022

Nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zu den Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth führen die Stadt und offenbar einige Politikvertreter die von ihnen vorgenommene Fehleinschätzung der Nutzungsoptionen auf der Insel gezielt fort. Sie nehmen damit nach dem Eilbeschluss des VG Köln vom 22.05.2020 und nun vom 23.05.2022 zum zweiten Mal den Hinweis des Gerichts, dass es sich bei der Insel Grafenwerth keineswegs um eine Veranstaltungsfläche handelt, nicht zur Kenntnis und widersetzen sich damit der vom Gericht bestätigten Vorgabe der Schutzgebietsverordnung. Das wirft  einen langen Schatten auf das Rechtsverständnis dieser Personen. Es geht hier nicht um die Frage einer bloßen Verfahrensformalität, wie nun kolportiert wird, sondern um eine schwerwiegende Missachtung der formalen Grundvoraussetzungen für die Nutzung und Ausgestaltung der Insel. Die Schutzgebietsverordnung gilt auch für die Stadt Bad Honnef. Veranstaltungen sind nur ausnahmsweise auf der Insel möglich, keineswegs eine beliebige Kette von Veranstaltungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie den Schutzzielen widersprechen. Konzerte mit über 100 dB (A) und Lichtshows sind auf der Insel naturschutzfachlich nicht tragbar. Eine hohe Zahl von Veranstaltungen widerspricht auch dem Schutzziel der landschaftsorientierten Erholung. Würde die untere Naturschutzbehörde für die geplanten Veranstaltungen jeweils Ausnahmen erteilen, wären diese absehbar ermessensfehlerhaft.

Das vorliegende Gutachten zum Artenschutz und zum Schutz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, das die Insel umgibt, weist schwerwiegende Fehler und Lücken auf. So hilft ein mobiler Zaun nicht gegen die akustische Belastung der angrenzenden Auenwälder. Es fehlen zahlreiche Angaben zu den Störungen durch die Veranstaltungen auf der Gesamtinsel, also auch im Bereich der Zugänge und jenseits der Bühne. Ebenso fehlt die erforderliche summarische Betrachtung mit anderen Eingriffen und Nutzungen. Denn schon der erfolgte Ausbau der Insel beeinträchtigt die Natur zusätzlich und beschränkt das Maß insgesamt zumutbarer Belastungen weiter. Dies alles sollte die untere Naturschutzbehörde erkennen und in der Verantwortung, Sachwalterin des Schutzvollzugs zu sein, von kurzfristigen Einzelfallzulassungen absehen. Es bedarf einer neuen konzeptionellen Aufstellung der Insel. Das Umweltgutachten ist bereits vom Ansatz her unglaubwürdig. Es datiert vom 13.05.2022. Es wurde somit erst verfasst, nachdem der BUND den Fall am 10.05.2022 dem Verwaltungsgericht vorgelegt hatte und nur wenige Wochen vor dem geplanten Start der Veranstaltungen, die längst terminiert waren und beworben wurden. Die Chance, naturschutzfachlich wirksame Vorgaben zur Terminierung oder Beschränkung zu formulieren, waren dem Gutachten kaum möglich. Für die Insel bedarf es einer Neuorientierung und einer Ausrichtung gemäß den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung. Dazu sollte sich die Bad Honnefer Politik und Verwaltung informieren und beraten und gemäß der Vorgabe der Schutzverordnung neu ausrichten.

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