20. Oktober 2022
Bad Honnef 17.08.2020: Mit Änderungsbescheid vom 27.07.2020 hat der Rhein-Sieg-Kreis den vom BUND NRW beklagten Befreiungsbescheid für die Bauabschnitte 2 und 3 auf der Insel Grafenwerth geändert. Dieser
geänderten Befreiung liegt eine zuvor reduzierte Planung der Stadt Bad Honnef zu Grunde, in der sie auf die Sitztreppenanlage im FFH-Gebiet verzichtet und die Pläne für die Spielfelder im parkartigen Mittelfeld der Insel weiter konkretisiert.
Aus Sicht des BUND hat sich damit an der Fehlplanung des Gesamtkonzeptes jedoch nichts verändert. Im Gegenteil, planerische und rechtliche Defizite wurden mit dem Änderungsbescheid weiter verdeutlicht und sind nun noch sichtbarer geworden. Neue Konflikte wie die nun geplante Aufschüttung einer Basaltbefestigung am Sandstrand des Nordufers und weitere rechtliche Defizite sind hinzugetreten.
Nach wie vor ist die Planung der Stadt Bad Honnef insgesamt unvereinbar mit den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln und dem Schutz des FFH-Gebietes „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, das die Insel umschließt, aber eben auch die Ufer zu weiten Teilen und gerade in der Nordspitze erfasst. Dabei wird die FFH-Betroffenheit durch die Lenkung der Besucher*innen in die Nordspitze weiter erhöht.
Offenbar hat die Stadt Bad Honnef noch nicht nachvollzogen, dass die Planung insgesamt mit den Schutzzielen für die Insel unvereinbar ist und es einer vollständigen Neuorientierung der Planung und eines Rückbaues der bereits umgesetzten Bauten bedarf. Weiterhin bedarf es dringend einer Koordination der Planung mit den für das Café geplanten Um- und Neubauten, für die ein naturschutzrechtliches Zulassungsverfahren noch aussteht. Eine Beteiligung der Verbände oder des Naturschutzbeirates liegt hier jedenfalls noch nicht vor.
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