BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Kreis distanziert sich von eigener Benehmenserklärung für den Burghof – weiterer Erfolg des BUND beim Burghof

17. August 2022 | Pressemitteilung

17.08.2022: Mit Schreiben vom 15.08.2022 an das Verwaltungsgericht Köln hat sich der Rhein-Sieg-Kreis von seiner vom BUND NRW vor Gericht angegriffenen Benehmenserklärung vom 04.02.2022 distanziert. Wörtlich heißt es: " Das der Beigeladenen vom Antragsgegner mit Schreiben vom 04.02.2022 erteilte Benehmen ist vor diesem Hintergrund gegenstandslos, der Antragsgegner misst ihm für die Realisierung des Bauvorhabens keine Bedeutung mehr bei."

Der Kreis hatte sein Benehmen erklärt, das Bauvorhaben „Burghof“ mit Hotel, Ferienwohnungen und Gastronomie sei mit der Schutzgebietsverordnung für das Siebengebirge vereinbar. Die notwendige Verbändebeteiligung wurde mit dem Benehmen umgangen. Der Kreis hatte vorausgesetzt, das Vorhaben könne die früheren Genehmigungen aus uralten Zeiten fortführen, eine Auffassung, die nach über dreißig Jahren des Gebäudeverfalles und fehlender Nutzung nicht haltbar ist.

Mit der Distanzierung von der Benehmenserklärung ist ein weiterer wesentlicher Erfolg des vom BUND NRW begangenen Rechtsweges festzustellen, noch ehe das Gericht selbst sich dazu geäußert hat. Auch dass die Stadtverwaltung Königswinter zuvor erklärt hatte, von einer Baugenehmigung bis zur Klärung des naturschutzrechtlichen Rechtsstreites abzusehen, ist außerordentlich zielführend. Die Baugenehmigung ist nämlich ohne eine gültige naturschutzrechtliche Befreiung nicht möglich. Der Rechtsstreit klärt insofern wesentliche Fragestellungen der Genehmigungsfähigkeit des geplanten
Bauvorhabens mitten im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und im baurechtlichen Außenbereich.

Mit der Distanzierung vom Bescheid gesteht der Kreis ein, so liest der BUND die Entwicklung, dass das gewählte Verfahren des Benehmens, das die vielen sichtbaren Genehmigungshindernisse umschiffen sollte, wohl offenkundig rechtswidrig war. Es war auch im Fall der geplanten Veranstaltungen in Grafenwerth vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Trotzdem hat erst das Vorbringen des weiteren Falls „Burghof“ vor das Verwaltungsgericht Köln durch den BUND NRW hier zu einer Korrektur geführt, vorherige Aufforderungen zur Rechtsanwendung waren dagegen verhallt.

Nun plant der Kreis laut seines Schriftsatzes vom 15.08.2022 eine Ausnahme von den Verboten der Schutzgebietsverordnung zu erteilen. Nach Auffassung des BUND ist das ein erneuter Irrweg. Mit der Ausnahme versucht der Kreis abermals, sich der geforderten Zulassungsprüfung im Wege eines Befreiungsverfahrens und den vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen engen Befreiungsvoraussetzungen zu entziehen. Der Fall wird also weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.

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