BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Naturschutzbeiräte und Aufsichtsbehörde sollen weiter entmachtet werden. BUND ruft Landtagsabgeordnete um Unterstützung an!

20. Juni 2021 | Pressemitteilung

Bildquelle: Pixabay

20.06.2021: In der geplanten Novelle des Landesnaturschutzgesetzes (Landtags Drucksache 17/14066) planen die CDU und FDP Frakti on, das förmliche Widerspruchsrecht der Naturschutzbeiräte bei den Kreisen und kreisfreien Städten gegenstandslos werden zu lassen. Die Gesetzesinitiative brüskiert die sachorientierte Arbeit der fachlich qualifiziert aufgestellten Ehrenamtlichen in den Beiräten.

Vor einem solchen Schritt warnt der BUND mit Nachdruck!

Aktuell führt ein ablehnender Beschluss des Beirates gegen einen Befreiungsvorschlag der Kreisverwaltung zur politischen Beratung im Kreistag bzw. Kreisausschuss. Wird dort das ablehnende Votum des Beirates nicht unterstützt, obliegt die Entscheidung über die Befreiung von z. B. Naturschutzgebietsauflagen der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung. Diese Hebung auf die nächste hierarchische Verwaltungsebene hilft mit, rein politische Einflussnahme zu mindern und die fachliche und rechtliche Orientierung zu stärken. Genau dies soll nun abgeschafft werden. Der strittige Vorgang soll fortan zur Entscheidung im Kreis verbleiben.

Ginge es also nach dem Gesetzentwurf, würden der Kreistag bzw. Kreisausschuss die Kreisverwaltung dann dem Beiratsvotum zum Trotz auffordern, eine Befreiung zu erteilen, gleich wie gewic htig die Beiratsbedenken auch sind. Der politische Einfluss des Kreises auf die Aussetzung von Naturschutznormen und aufgaben würde damit noch größer. Ein Vollzug von Naturschutzverpflichtungen auch gegen kommunal politische Interessen würde zus ätzlich erschwert.

Der Kreis nimmt bereits bei der Zusammensetzung des Beirates Einfluss und versucht dort dem Durchgriff auf Naturschutzgüter im Wege stehende Personen auszusondern. Nun sollen nach der geplanten Novelle noch nicht einmal kritische Voten der Beiratsmehrheit als gewichtige Argumente ernst genommen und wie ein förmlicher Widerspruch wirken dürfen. Sie sollen dem politischen Ränkespiel des Kreistages weitestg ehend preisgegeben werden. Nach dem Willen der beiden Landtagsfraktionen von CDU und FDP soll die gemeinsame Interessenvertretung der Landschaftsnutzer*innen und der Naturschützer*innen, also des Beirates, im Gewicht noch weiter reduziert und außerdem eine Mitwirkung und Kontrolle der höheren Naturschutzbehörde soweit als möglich beschränkt werden. Ein maßloser Konsum der Natur soll verstärkt vorangetrieben und, möglichst ohne Einflussnahme der höheren Behörde, erleichtert werden, indem Rechtskonflikte kaum noch außergerichtlich aufzulösen sind. Das ist angesichts des Umstandes, dass die CDU
unter Herr Rüttgers bereits das gerichtliche Vorverfahren des Widerspruchs für die Naturschutzver bände in NRW abgesch afft hat, eine weitere empfindliche Herabstufung und Beschneidung der Aufsichtsbehörde, die nun noch nicht einmal mehr durch den Naturschutzbeirat, also ein vom Kreis selbst bestimmtes Gremium, wirksam um eine rechtliche Prüfung angerufen werden können soll. Noch mehr Fälle müssten dann mit hohem Gesamtaufwand unmittelbar vor das Verwaltungsgericht getragen werden. Der Entwurf dient also auch nicht der Verfahrensbeschleunigung oder Verwaltungs entlastung, sondern er soll erkennbar den Rechtsvollzug und die Umsetzung europäischer und bundesrechtlicher Vorschriften, die verfassungsgemäß die kommunale Planungshoheit beschränken, weiter erschweren.

Das ist angesichts der enormen Umwelt-, Natur- und Klimakonflikte einerseits und der enormen Rechtsvollzugsdefizite auf der kommunalen Ebene andererseits völlig inakzeptabel . Statt das Widerspruchsrecht auch noch für die Beiräte abzuschaffen, wäre es für die Entlastung der Gerichte von großem Wert, im Naturschutzvollzug das Vorverfahren des förm lichen Widerspruchs insgesamt wieder zu aktivieren.

Der BUND hofft nun, dass sich die hiesigen Landtagsabgeordneten auch der betroffenen Fraktionen ihrer Gesamtverantwortung für die Natur und den Rechtsvollzug bewusst sind und sie das Gesetzesvorhaben in dieser Form stoppen. Natur und Landschaft werden nur geschützt, wenn auch Politiker*innen rechtliche Grenzen des Zugriffs auf diese Schutzgüter achten müssen und sie mit bewahren.

In der Vergangenheit hat der Naturschutzbeirat im Rhein Sieg Kreis übrigens selten von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Nicht mit getragen wurde am 27.09.2016 eine geplante Befreiung für den Bau einer Radwegebrücke durch das FFH Gebiet der Sieg in Schladern. Im Mai hat es der Beirat in seiner Sitzung am 27.05.2021 abgelehnt, einem illegal vom Landesbetrieb Wald und Holz errichteten Reh-Galgen im Siebengebirge nachträglich eine Befreiung zuzusprechen.

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