BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Nun eine FFH-konforme Wegeplanung angehen

06. Januar 2022 | Pressemitteilung

06.01.2022: Wie der Rhein-Sieg-Kreis heute mitteilt, wurden beantragte Fördergelder für den Ausbau des Sieg-Unterhaltungsweges als Radweg nicht bewilligt. Eine Ursache für die Absage könnte gewesen sein, dass dem Bauvorhaben ohne FFH-Prüfung eine Umsetzungsoption fehlte. Bislang hat die Kreisverwaltung es versäumt, den Siegtalradweg rechtlich zu legitimieren. Eine förmliche Widmung des Siegunterhaltungsweges, also eines Betriebsweges des Siegunterhaltungsverbandes als Radweg besteht aktuell daher nicht. Die Radnutzung ist lediglich geduldet. Eine weitere Duldung ist für die laufende (Rad-) Nutzung zunächst ein guter Kompromiss, da eine Genehmigung für eine einfache Umwidmung der Bestandswege nicht rechtkonform möglich erscheint.  

Der BUND ruft nun dazu auf, die Chance zusätzlich gewonnener Zeit für die Siegaue zu nutzen
und mittelfristig eine tragfähige Wegeplanung aufzubauen, die gemäß den gesetzlichen Aufgaben
auch und gerade die Naturschutzziele voranbringt. Bis heute fehlt für die Siegaue, die zu allererst
ein international bedeutendes Naturschutzgebiet, mithin ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) ist,
ein Konzept zur wirksamen Besucher*innenlenkung. Ob und wie ein Siegtalradweg dabei
umsetzbar sein könnte, müsste in einem solchen Rahmen geklärt werden. Dabei wären auch die
Nutzungskonflikte zwischen Radler*innen, Fußgänger*innen und Inline-Fahrer*innen möglichst
aufzulösen.  

Ein solches Konzept der Besucher*innenlenkung wäre am besten im Rahmen eines wirksamen
FFH-Maßnahmenkonzeptes aufzubauen, das sich mit den Konflikten und Defiziten im
Schutzgebiet konstruktiv auseinandersetzt. Ein Konzept, das den Anforderungen der EU genügt,
fehlt für die Sieg wie für alle anderen FFH-Gebiete im Kreisgebiet (und in Deutschland). Deshalb
verklagt die EU die Bundesrepublik Deutschland derzeit wegen des fehlenden Vollzugs beim FFH-
Gebietsschutz. Die seit 1992 geltende Schutzvorschrift der FFH-Richtlinie wird bis heute nicht
ausreichend in Deutschland vollzogen. Rechtsanwendung hat es im Naturschutz besonders
schwer, weil es politisch offenbar attraktiver ist, Nutzungsinteressen zu unterstützen als für einen
effizienten Schutz der Natur Sorge zu tragen.

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