03. März 2020
Rhein-Sieg-Kreis / Köln, 21.2.2024: Im Jahre 2017 wurden die Unterlagen für die Planfeststellung öffentlich zur Stellungnahme bekannt gemacht. Nach nunmehr gut sechs Jahren hat am 31. Januar 2024 überraschend nun das Landesverkehrsministerium das Ergebnis der Planfeststellung zunächst nur informell öffentlich bekannt gemacht. Dass unter dem jetzigen Minister „Verkehr“ und „Umwelt“ in einem Haus vereint sind, ist dem Beschluss nicht anzumerken. Schon beim ersten Querlesen sind erhebliche naturschutzrechtliche Lücken auffällig, werden anderswo übliche methodische Standards, etwa zur Aktualität der Daten oder zur Qualität der Nebenbestimmungen, nicht erreicht.
Der Umstand, dass die Planung im faktischen Vogelschutzgebiet stattfindet, bleibt ohne Folgen. Neue Anforderungen des Klimaschutzgesetzes wurden nicht beachtet.
Die erfolgte Anordnung des Sofortvollzugs ist unangemessen. Nach mehr als sechsjähriger Bearbeitungszeit durch das Ministerium ist eine Vollzugseile faktisch nicht begründbar. Die Anordnung dient daher erkennbar als Hürde, um den Aufwand, den Beschluss einer Rechtskontrolle zu unterwerfen, zu erhöhen.
Der BUND wird vertieft in die rechtliche Prüfung des erkennbar zweifelhaften Beschlusses einsteigen und sich eng auch mit anderen Akteuren wie der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn abstimmen.
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