BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Weiterer Erfolg des BUND beim Burghof: Kreis distanziert sich von eigener Benehmenserklärung für den Burghof

17. August 2022 | Pressemitteilung

Der "Burghof" am Drachenfels in Königswinter Quellenangabe: Von Alf van Beem - Eigenes Werk, Gemeinfrei

17.08.2022:
Mit Schreiben vom 15.08.2022 an das Verwaltungsgericht Köln hat sich
der Rhein Sieg Kreis von seiner vom BUND NRW vor Gericht angegriffenen
Benehmenserklärung vom 04.02.2022 distanziert. Wörtlich heißt es:

Das der Beigeladenen der Antragsgegner mit Schreiben vom 04.02.2022 erteilte Benehmen ist vor diesem Hintergrund gegenstandslos, der Antragsgegner misst ihm für die Realisierung des Bauvorhabens keine Bedeutung mehr bei.


Der Kreis hatte sein Benehmen erklärt, das Bauvorhaben „Burghof“ mit Hotel,
Ferienwohnungen und Gastronomie sei mit der Schutzgebietsverordnung für das
Siebengebirge vereinbar. Die notwendige Verbändebeteiligung wurde mit dem
Benehmen umgangen. Der Kreis hatte vorausgesetzt, das Vorhaben könne die
früheren Genehmigungen aus uralten Zeiten fortführen, eine Auffassung, die nach
über dreißig Jahren des Gebäudeverfalles und fehlen der Nutzung nicht haltbar ist.

Mit der Distanzierung von der Benehmenserklärung ist ein weiterer wesentlicher
Erfolg des vom BUND NRW begangenen Rechtsweges festzustellen, noch ehe das
Gericht selbst sich dazu geäußert hat.


Auch dass die Stadtverwaltung Königswinter zuvor erklärt hatte, von einer
Baugenehmigung bis zur Klärung des naturschutzrechtlichen Rechtsstreites
abzusehen, ist außerordentlich zielführend. Die Baugenehmigung ist nämlich ohne
eine gültige naturschutzrechtliche Befreiung nicht möglich. Der Rechtsstreit klärt
insofern wesentliche Fragestellungen der Genehmigungsfähigkeit des geplanten
Bauvorhabens mitten im Fauna Flora Habitat Gebiet und im baurechtlichen Außenbereich.


Mit der Distanzierung vom Bescheid gesteht der Kreis ein, so liest der BUND die
Entwicklung, dass das gewählte Verfahren des Benehmens, das die vielen
sichtbaren Genehmigungshindernisse umschiffen sollte, wohl offenkundig
rechtswidrig war. Es war auch im Fall der geplanten Veranstaltungen in Grafenwerth
vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Trotzdem hat erst das Vorbringen des
weiteren Falls Burghof vor das Verwaltungsgericht Köln durch den BUND NRW hier
zu einer Korrektur geführt, vorherige Aufforderungen zur Rechtsanwendung waren
dagegen verhallt.


Nun plant der Kreis laut seines Schriftsatzes vom 15.08. 2022 eine Ausnahme von
den Verboten der Schutzgebietsverordnung zu erteilen. Nach Auffassung des BUND
ist das ein erneuter Irrweg. Mit der Ausnahme versucht der Kreis abermals, sich der
geforderten Zulassungsprüfung im Wege eines Befreiungsverfahrens und den vom
Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben en engen Befreiungsvoraussetzungen zu
entziehen.
Der Fall wird also weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt.


V.i.S.d.P.:
BUND Rhein Sieg , Steinkreuzstraße 14 , 53757 Sankt Augustin , 02241 145 2000

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb