03. Februar 2024 | Obstblütenlandschaft
Köln/ Rhein-Sieg-Kreis, 5.11.2020: Am 4.11.2020 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW) beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Köln erhoben. Der Naturschutzverband hat mit Schreiben vom 5.7.2020 an die Stadt Köln die Einsicht in die Umweltgutachten und Bauunterlagen zum Hotelbau auf dem Flughafen Köln/ Bonn beantragt. Dafür hat er bei der Stadt Köln als Baugenehmigungsbehörde eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Diese wurde zunächst gar nicht beantwortet.
Daraufhin hat der BUND am 5.8.2020 ein Mahnschreiben an die Stadt Köln geschickt sowie Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln gegen die Stadt Köln erhoben, auch dort ohne Rückmeldung. Immerhin kam es in der Folge zu einer Eingangsbestätigung der UIG-Anfrage seitens der Stadt Köln mit Datum vom 11.8.2020. Eine Akteneinsicht wurde jedoch bis heute nicht gewährt.
Das UIG-Gesetz setzt eine Frist für die Akteneinsicht, sie beträgt einen Monat. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist zwei oder gar drei Monate betragen. Diese Fristen sind alle verstrichen. „Die Lösung, geltendes Recht durch Untätigkeit zu umgehen, kann aber unmöglich geduldet werden!“, ärgert sich der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger*innen wachsam sind und für ihre Bürger*innenrechte bzw. die Rechte der Natur auch eintreten.
Der BUND befürchtet, dass der Hotelbau ohne die nötigen Umweltgutachten rechtswidrig genehmigt bzw. erstellt wird. Um das überprüfen zu können, hatte er die Akteneinsicht nach dem UIG beantragt. Sein Informationsrecht wird er nun über den Rechtsweg einfordern. Ob anschließend eine Klage gegen die Baugenehmigung erhoben werden wird, wird abzuwarten sein. Das hängt wesentlich von den Inhalten der Umweltgutachten
im Genehmigungsverfahren ab.
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