03. März 2020
Rhein-Sieg Kreis/ Windeck, 14.11. 2021: Die vom BUND beim Verwaltungsgericht Köln beklagte Baugenehmigung des Kreises für ein
Gebäude „In der Ädel“ in Windeck Dreisel wird nun von der Baubehörde der Kreisverwaltung aufgehoben. Dies teilte am 9.11. 2021 das
Verwaltungsgericht Köln mit.
Zuvor hatte die 2. Kammer des Gerichts am 09.09.2021 im Verfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage festgestellt, dass die zu Grunde liegende , aus dem Jahr 1984 stammende Abrundungssatzung der Gemeinde Windeck nicht den rechtlichen Anforderungen entspräche und daher die Baugenehmigung nicht tragfähig sei (s.a. PM vom 14.09.2021).
Damit konnte der BUND einmal mehr zur rechtlichen Klärung beitragen und für den Schutz des FFH Gebietes „Ehemalige Siegschleife bei Dreisel“ Sorge tragen , an dessen unmittelbaren Rand der Bau entstehen sollte. Dabei waren auch Vorgaben wie der Landschaftsschutz falsch eingeschätzt und gesetzlich geschützte Biotope nicht beachtet worden. Sickerwasserströme, die für den Erhalt der Feuchtwiesen wichtig sind, wurden erheblich verändert. Für den BUND ist der Fall ein typisches Beispiel dafür, wie schwer es der Rechtsvollzug zu Gunsten des Naturschutzes im Kreisgebiet hat.
Zugleich ist nun die Gemeinde Windeck aufgefordert, die örtlichen Abrundungssatzungen zu überprüfen. „Eine Neuaufstellung der Satzungen und eine Reduktion gemäß den rechtlichen Vorgaben wird dringend empfohlen!“, so der BUND Sprecher Achim Baumgartner.
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