03. März 2020
Siegburg, 10.08.2021: Bis zum 13.08.2021 läuft die erste öffentliche Beteiligung nach § 3 (1) BauGB zur Planung der Stadt Siegburg, den Seidenberg gewerblich zu nutzen und dort etwa 5 ha Wald zu roden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Rhein-Sieg, spricht sich vehement gegen eine solche Bebauung aus. Er hat eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 31/1 eingebracht.
Der BUND sieht bereits grundsätzliche rechtliche Probleme, da der behördenverbindliche Regionalplan auf dem Seidenberg gar keine Gewerbenutzung zulässt. Er weist auf die Bedeutung des 6,5 ha großen Waldstückes für das Stadtklima und die völlig offene Frage der Niederschlagswasserbeseitigung hin. Das Wasser des geplanten 5 ha großen Baugebietes kann weder versickert werden, da der Boden tonhaltig und zudem mit Altlasten belastet ist, noch kann er abgeleitet werden, dafür ist die Menge einfach zu umfangreich. Der BUND wirbt zudem für den Wald selbst, der dort auf dem Seidenberg in den letzten Jahrzehnten herangewachsen ist. Denn er ist weitgehend von selbst entstanden und daher einer der wenigen, neuen „Primärwälder“, ohne forstliche Prägung. Solche wilden Standorte weisen eine besonders hohe Arten- und Strukturvielfalt auf.
15. Februar 2020
Grafenwerth: Redlichkeit muss Maßstab bleiben!
13. Februar 2020
Grafenwerth: VG Köln belässt es beim "Hängebeschluss"
03. Februar 2020
Grafenwerth: BUND beantragt Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
24. Januar 2020
BUND NRW erhebt Klage gegen Befreiungsbescheid Grafenwerth
19. Januar 2020 | Pressemitteilung
Seniorendorf Oberpleis – ein Schlag gegen Naturschutz und Raumordnung
11. Januar 2020 | Aktion