03. Februar 2024 | Obstblütenlandschaft
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Bau eines Wohnhauses in Windeck Dreisel bei der Kreisverwaltung in Siegburg angezeigt und einen sofortigen Baustopp gefordert. Der Bau findet in einem gesetzlich geschützten Biotop, einer Nasswiese, und unmittelbar am Rande des Fauna Flora Habitat Gebietes DE 5211 302 „Wiesen bei Dreisel“ statt. Ob auch der Artenschutz der seltenen Hellen und Dunklen Wiesenknopf Ameisenbläulinge oder anderer Arten betroffen ist, ist noch offen. Laut der Kartenauskunft des Geoinformationssystems des Landes ist der Bauplatz außerdem durch Verordnung der Bezirksregierung als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Bauen ist dort verboten.
Die Siegschleife in Dreisel ist zudem Aktionsfeld des Naturschutzgroßprojektes „chance 7“ des Rhein Sieg Kreises. Zuständige Baugenehmigungsbehörde für Windeck ist der Rhein Sieg Kreis.
Zugleich hat der BUND beim Kreis eine Anfrage nach dem Umweltinformations gesetz (UIG) um Vorlage der Baugenehmigung , der Artenschutzprüfung, der Bewältigung des Biotopschutzes und der FFH Prüfung gebeten. Der BUND ist ob der Baumaßnahme entsetzt. Der Schutz bereits ausgewiesener Schutzgebiete und gesetzlich geschützter Biotope muss selbstver ständlich wirksam und erfolgreich sein. Der enorme Verlust der Artenvielfalt ist nur zu stoppen, wenn der Vollzug des Schutzes von den Behörden gewährleistet wird.
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